Die Salzlandkarte wird von der SmartRegion GmbH, Lehrter Straße 15, 39418 Staßfurt („Kartenherausgeber“) angeboten. Die Karte funktioniert wie ein wiederaufladbarer Gutschein, den der Nutzer gegenüber teilnehmenden Anbietern, sog. „Akzeptanzstellen“, in der Region Salzlandkreis, zur Zahlung von Waren sowie Dienst- und Werkleistungen einsetzen kann.
Der Kartenherausgeber kooperiert zudem mit Arbeitgebern in der Region. Arbeitgeber, die eine solche Kooperation mit dem Kartenherausgeber eingehen, können ihren Mitarbeitern sog. Lohnersatzleistungen als steuerfreie Sachbezüge auf ein für den Nutzer geführtes Treuhandkonto zahlen. Diese Sachbezüge kann der Nutzer mittels der Karte für das bargeldlose Bezahlen bei teilnehmenden Akzeptanzstellen nutzen.
Für die Nutzung der Karte gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenherausgeber und dem jeweiligen Nutzer die nachfolgenden „Nutzungsbedingungen“. Teil A der Nutzungsbedingungen regelt die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu jedem Nutzer der Karte gelten, und Teil B der Nutzungsbedingungen regelt die besonderen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu Nutzern gelten, deren Arbeitgeber Lohnersatzleistungen auf die Karte des Nutzers einzahlen.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Nutzer kann die Karte an autorisierten Verkaufsstellen oder über das Online-Nutzerportal des Kartenherausgebers erwerben. Der Kartenherausgeber gibt die Karte als unpersonalisierte Karte aus, d.h. auf der Karte wird nicht der Name des Nutzers, sondern lediglich eine Kartennummer vermerkt.
1.2. Der Nutzer stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu, wenn er die Karte verwendet. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer diese Nutzungsbedingungen durch folgenden gut sichtbaren Hinweis auf der Karte bereit: „Es gelten die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen der SmartRegion GmbH, die Sie unter https://www.salzlandkarte.de/agb jederzeit abrufen können“. Der Nutzer kann mit dem jeweils auf der Karte gutgeschriebenen Guthaben Waren und Dienstleistungen gegenüber Akzeptanzstellen bezahlen.
1.3. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer die Karte als Zahlungsmittel zur Verfügung. Der Nutzer erkennt an, dass weder eine Vertrags- und/oder Leistungsbeziehung zwischen dem Kartenherausgeber und dem Nutzer über Waren und Dienstleistungen, die der Nutzer mit der Karte bezahlt, zustande kommt, noch der Kartenherausgeber eine Verantwortlichkeit gleich welcher Art für die Leistungserbringung gegenüber dem Nutzer übernimmt. Nimmt der Nutzer Leistungen der Akzeptanzstellen in Anspruch, geht er mit diesen ein gesondertes Vertragsverhältnis ein.
2. Online-Nutzerportal
2.1. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer ein „Online-Nutzerportal“ unter folgendem Link bereit: user-salzland.profipay.net/login. Der Nutzer kann in dem Online-Nutzerportal ein Nutzerkonto anlegen. Um ein Nutzerkonto anzulegen, gibt der Nutzer die Kartennummer in dem Online-Nutzerportal ein und vergibt selbstständig eine Pin. Diese Pin muss der Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung angeben.
2.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Pin sicher und geheim aufzubewahren und keinem Dritten offenzulegen.
2.3. In dem Nutzerkonto weist der Kartenherausgeber die Transaktionen, die mit der Karte durchgeführt wurden, aus. Darüber hinaus findet der Nutzer dort ein Kontaktformular, über das er sich an den Kartenherausgeber wenden kann, wenn er Fragen zu der Karte oder deren Verwendung hat.
2.4. Der Nutzer erkennt an, dass der Kartenherausgeber die Identität des Nutzers bei der Anmeldung im Online-Nutzerportal nicht überprüft. Das heißt, solange für die Karte noch kein Nutzerkonto eröffnet wurde, kann jeder, der die Kartennummer kennt, ein Nutzerkonto für diese eröffnen und eine Pin für das Nutzerkonto vergeben.
3. Treuhandkonto und Guthaben auf der Karte
3.1. Der Kartenherausgeber verfügt über ein „Treuhandkonto“, auf dem das Guthaben für eine Karte verwahrt wird. Auf diesem Treuhandkonto schreibt der Kartenherausgeber als Treuhandnehmer Zahlungen in Bezug auf eine bestimmte Karte dem Nutzer als Treuhandgeber gut.
3.2. Der Nutzer erkennt an, dass aus finanzregulatorischen Gründen das auf der Karte verfügbare Guthaben zu keinem Zeitpunkt den „Maximalbetrag“ von EUR 250 überschreiten darf.
3.3. Der Nutzer akzeptiert, dass der Kartenherausgeber Gutschriften in Bezug auf eine Karte nur bis zum Maximalbetrag entgegennimmt. Im Fall einer Einzahlung, die den Maximalbetrag übersteigt, wird der Kartenherausgeber die Einzahlung ablehnen und nicht auf der Karte gutschreiben.
4. Funktion der Karte
4.1. Legt ein Nutzer einer Akzeptanzstelle die Karte zur Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung im Rahmen eines Endkundengeschäfts vor, akzeptiert die Akzeptanzstelle die Karte als Zahlungsmittel und verrechnet das Kartenguthaben mit dem Barzahlungspreis („Zahlungsvorgang“).
4.2. Die Person, die die Karte als Zahlungsmittel verwendet, muss sich nicht legitimieren, um den Zahlungsvorgang durchzuführen. Weder der Kartenherausgeber noch die Akzeptanzstellen sind verpflichtet, die Identität des Verwenders der Karte vor der Durchführung eines Zahlungsvorgangs zu überprüfen. Der Nutzer stellt insoweit die Akzeptanzstellen als auch den Kartenherausgeber von einer etwaigen Prüfpflicht ausdrücklich frei.
4.3. Der Nutzer darf Verfügungen mit seiner Karte nur im Rahmen des Guthabens auf der Karte vornehmen. Wenn der Nutzer diese Guthabengrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist der Kartenherausgeber berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.
4.4. Der Nutzer kann mit der Karte ausschließlich bei teilnehmenden Akzeptanzstellen Leistungen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Nach Durchführung des Zahlungsvorgangs, d.h. wenn eine Transaktion in unseren Systemen vermerkt wurde, ist ein Widerruf der Zahlung und eine Rückbuchung des belasteten Betrags nicht mehr möglich.
4.5. Die Guthabenbeträge werden nicht verzinst.
5. Akzeptanzstellen
Die teilnehmenden Akzeptanzstellen findet der Nutzer unter folgendem Link: www.salzlandkarte.de/standard-titel
5.1. Um das Guthaben auf der Karte für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden, muss der Nutzer die Karte von den bei den Akzeptanzstellen stationierten Lesegeräten auslesen lassen.
6. Aufladung
6.1. Der Nutzer hat die Möglichkeit, Guthaben auf die Karte einzuzahlen. Dies ist durch Bareinzahlung bzw. Giropay oder Kreditkarte bei Akzeptanzstellen und über das Online-Nutzerportal möglich.
6.2. Der Mindestaufladebetrag beträgt EUR 5,00.
6.3. Die Einzahlungen des Nutzers werden innerhalb von zwei (2) Bankarbeitstagen auf der Karte gutgeschrieben.
7. Ausschlussfrist für die Verwendung des Guthabens
Wenn der Nutzer drei (3) aufeinander folgende Jahre lang keine Transaktion (Aufladung oder Bezahlung) mit der Karte durchführt („Ausschlussfrist“), wird der Kartenherausgeber die Karte dauerhaft sperren und erlischt der Anspruch des Nutzers auf Verwendung des Guthabens. Die Ausschlussfrist beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem die letzte Transaktion erfolgt ist.
Beispiel: Wenn der Nutzer am 7. August 2022 EUR 40,00 auf die Karte einzahlt und sodann keinerlei Transaktion mehr ausgeführt wird, dann verfällt der Anspruch auf Verwendung des gesamten Kartenguthabens am 31.12.2025.
8. Beantragung einer neuen Karte
Im Falle einer Beschädigung des elektronischen Speichermediums der Karte bzw. der aufgedruckten, eindeutigen Kartennummer z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte, Knicken, Kartenbruch), kann der Nutzer eine neue Karte kaufen und die Umbuchung des Restguthabens von der beschädigten Karte auf die Ersatzkarte beantragen. Dies gilt auch, wenn der Nutzer die Beschädigung zu vertreten hat. Hat der Nutzer die Beschädigung der Karte nicht zu vertreten, erhält er eine kostenlose Ersatzkarte mit dem umgebuchten Restguthaben der beschädigten Karte.
9. Ablehnung von Zahlungsvorgängen durch den Kartenherausgeber
9.1. Der Kartenherausgeber ist berechtigt, einen Zahlungsvorgang abzulehnen, wenn (i) das Guthaben auf der Karte für die Zahlung der Waren und Dienstleistungen, die der Nutzer erwerben möchte, nicht ausreicht bzw. die Karte gesperrt ist, (ii) der Kartenherausgeber oder die Akzeptanzstelle einen begründeten Verdacht hat, dass ein Kunde eine abhandengekommene oder manipulierte Karte verwendet oder (iii) der Nutzer damit ein Rechtsgeschäft abschließt, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
9.2. Über die Ablehnung eines Zahlungsvorgangs wird der Kartenherausgeber den Nutzer mittels einer Fehlermeldung des Lesegeräts, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichten. Der Kartenherausgeber ist nicht verpflichtet, auf diesem Weg auch über den Grund der Ablehnung zu informieren.
10. Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsvorgangs
10.1. Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsvorgangs kann der Nutzer vom Kartenherausgeber die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen, wie der Zahlungsvorgang nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde sein Treuhandkonto belastet, bringt der Kartenherausgeber dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang befunden hätte.
10.2. Wurde ein autorisierter Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird der Kartenherausgeber den Zahlungsvorgang auf Verlangen des Nutzers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.
11. Rückabwicklung
Sofern der Vertrag über eine Ware oder Dienstleistung wegen einer Störung im Vertragsverhältnis der Akzeptanzstelle mit dem Nutzer rückabgewickelt wird, z.B. weil der Nutzer vom Vertrag wegen Mängeln der Ware zurücktritt oder der Vertrag unwirksam ist, findet die Rückabwicklung allein im Verhältnis der Akzeptanzstelle mit dem Nutzer statt. Zur Klarstellung: Eine Rückbuchung von Zahlungen auf das Treuhandkonto findet nicht statt.
12. Rückgabe der Karte; keine Erstattung von Restguthaben
12.1. Die Karte bleibt im Eigentum des Kartenherausgebers. Sobald die Berechtigung des Nutzers, die Karte zu nutzen, endet (z.B. durch Kündigung dieses Vertrags), so hat der Nutzer die Karte an den Kartenherausgeber zurückzugeben.
12.2. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch auf dem Treuhandkonto gespeichertes Guthaben kann der Kartenherausgeber dem Nutzer nicht in bar erstatten oder auf sonstigem Wege auszahlen.
13. Weitergabe der Karte
Der Nutzer ist zur Weitergabe der Karte an eine andere Person berechtigt, wenn sich diese Person ausdrücklich mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Nutzer bleibt jedoch gegenüber dem Kartenherausgeber für die Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen durch den neuen Nutzer verantwortlich. Im Übrigen bleibt die Karte auch im Falle ihrer Weitergabe im Eigentum des Kartenherausgebers.
14. Sperre und Einziehung der Karte
14.1. Der Kartenherausgeber darf die Karte sperren, (i) wenn die Sicherheit der Karte beeinträchtigt ist oder (ii) wenn der Verdacht einer betrügerischen Verwendung der Karte besteht.
14.2. Über eine Sperre wird der Kartenherausgeber den Nutzer unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Der Kartenherausgeber wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet der Kartenherausgeber den Nutzer. Wenn der Kartenherausgeber die alte durch eine neue Karte ersetzt, überträgt der Kartenherausgeber das auf der alten Karte bestehende Guthaben auf die neue.
15. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
15.1. Der Nutzer hat die Karte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt ist. Sie sollte insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Darüber hinaus kann jeder, der im Besitz der Karte ist, das in der Karte gespeicherte Guthaben im Rahmen von Zahlungsvorgängen verbrauchen. Der Nutzer trägt insoweit das alleinige Risiko eines zufälligen Verlustes oder Missbrauchs der Karte.
15.2. Sofern der Nutzer den Verlust oder die Beschädigung der Karte zu vertreten hat, ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten für den Ersatz der Karte zu übernehmen.
16. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
16.1. Stellt der Nutzer den Verlust oder Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Verwendung fest, ist der Nutzer verpflichtet, den Kartenherausgeber unverzüglich zu benachrichtigen („Sperranzeige“). Die Sperrung der Karte aufgrund einer Sperranzeige setzt der Kartenherausgeber spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden um („Umsetzungsfrist“).
16.2. Wenn dem Kartenherausgeber, unter Angabe der Kartennummer unter der Sperrhotline 03925/990 oder über das Online-Nutzerportal der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte im Sinne dieser Nutzungsbedingungen angezeigt wurde, übernimmt der Kartenherausgeber alle nach Ablauf der Umsetzungsfrist durch Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden. Die Haftung des Kartenherausgebers ist auf die Höhe des Kartenguthabens beschränkt. Handelt der Nutzer in betrügerischer Absicht, trägt der Nutzer auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.
17. Einsatz von Unterauftragnehmern und Abtretung
17.1. Der Kartenherausgeber ist berechtigt, sich zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
17.2. Der Kartenherausgeber ist berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder einzelne Ansprüche hieraus jederzeit abzutreten.
18. Vertragslaufzeit
18.1. Dieser Vertrag beginnt mit der Entgegennahme der Karte und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
18.2. Der Kartenherausgeber ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen.
18.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
19. Haftungsausschluss
19.1. Verliert der Nutzer seine unpersonalisierte Karte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Ersatz des Guthabens auf der Karte gegen den Kartenherausgeber.
19.2. Ansprüche des Nutzers gegen den Kartenherausgeber sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände (i) auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das der Kartenherausgeber keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt durch den Kartenherausgeber nicht hätten vermieden werden können, oder (ii) von dem Kartenherausgeber aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
20. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer spätestens zwei (2) Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens im Internet auf dem Online-Nutzerportal mitgeteilt. Der Nutzer ist verpflichtet, sich regelmäßig, jedoch mindestens einmal monatlich, auf dem Online-Nutzerportal über etwaige Änderungsankündigungen zu informieren. Der Kartenherausgeber wird aktuelle Informationen unter dem Ordnungspunkt AGBs darstellen. Setzt der Nutzer den Gebrauch der Karte nach dem vom Kartenherausgeber vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fort, stimmt der Nutzer den betreffenden Änderungen zu. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er das auf der Karte noch vorhandene Guthaben aufbrauchen und den Gebrauch der Karte einstellen, bevor die Änderungen wirksam werden.
21. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Kartenherausgeber wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Sofern der Arbeitgeber des Nutzers auf die Karte Lohnersatzleistungen einzahlt, gelten die folgenden besonderen Nutzungsbedingungen:
1. Erhalt der Karte
1.1. Sofern der Nutzer bereits über eine Karte verfügt, weil er diese selbstständig erworben hat, kann er diese Karte auch für den Empfang der Lohnersatzleistungen nutzen. In diesem Fall muss der Nutzer dem Arbeitgeber die Kartennummer mittteilen, damit der Arbeitgeber die Lohnersatzleistungen gegenüber dem Kartenherausgeber für den jeweiligen Nutzer avisieren kann.
1.2. Sofern der Nutzer noch nicht über eine Karte verfügt, bestellt der Arbeitgeber eine Karte beim Kartenherausgeber, die er dem Nutzer aushändigt. Die Kartennummer nutzt der Arbeitgeber auch in diesem Fall, um die Lohnersatzleistungen gegenüber dem Kartenherausgeber für den jeweiligen Nutzer zu avisieren.
2. Treuhandkonto und Guthaben auf der Karte
2.1. Der Arbeitgeber überweist zur Gewährung eines steuerfreien Sachbezugs für den Nutzer als sog. „Lohnersatzleistungen“ monatlich einen bestimmten Geldbetrag an den Kartenherausgeber.
2.2. Der Kartenherausgeber schreibt die Lohnersatzleistungen des Arbeitgebers auf dem Treuhandkonto als Treuhandnehmer dem Nutzer als Treuhandgeber in Bezug auf eine bestimmte Karte gut.
2.3. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer Lohnersatzleistungen als Guthaben jeweils bis zum Maximalbetrag auf dem Treuhandkonto zur Verfügung. Vom Arbeitgeber an den Kartenherausgeber geleistete Lohnersatzleistungen, die den Maximalbetrag überschreiten, weist der Kartenherausgeber zurück. Sobald das Guthaben auf der Karte durch vom Nutzer vorgenommene Zahlungen unter den Maximalbetrag fällt, nimmt der Kartenherausgeber weitere (ggf. erneut) vom Arbeitgeber geleistete Lohnersatzleistungen bis zum erneuten Erreichen des Maximalbetrags auf dem Trauhandkonto entgegen.
2.4. Lohnersatzleistungen des Arbeitgebers werden innerhalb von zwei (2) Bankarbeitstagen auf der Karte gutgeschrieben.
2.5. Bei den Zahlungen des Arbeitgebers an den Nutzer handelt es sich um Sachbezüge. Daher hat der Nutzer unter keinen Umständen einen Anspruch auf Barauszahlung der Lohnersatzleistungen gegen den Kartenherausgeber. Verfügungen über das Guthaben sind nur im Rahmen des bargeldlosen Bezahlens bei angeschlossenen Akzeptanzstellen möglich.
2.6. Zur Klarstellung: Der Nutzer hat keinen direkten Anspruch auf Gewährung der Lohnersatzleistungen gegen den Kartenherausgeber. Dieser Anspruch besteht ausschließlich gegen den Arbeitgeber. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer lediglich Geldleistungen, die der Arbeitgeber an den Kartenherausgeber tatsächlich geleitet hat, als Guthaben auf der Karte zur Verfügung.
3. Beantragung einer neuen Karte und Sperrung einer Karte
3.1. Im Fall der Beschädigung oder des Verlusts der Karte (vgl. Ziffer 7 Teil A) kann der Nutzer seinen Arbeitgeber bitten, eine neue Karte für ihn beim Kartenherausgeber zu bestellen.
3.2. Der Nutzer kann seinen Arbeitgeber bitten, die Sperrung der Karte zu veranlassen. Der Nutzer kann die Sperrung aber immer auch selbst gemäß Ziffer 13 Teil A veranlassen.
4. Rückabwicklung von Zahlungen
Im Fall der Rückabwicklung einer Transaktion, in der die Karte als Zahlungsmittel genutzt wurde, erhält der Nutzer den geleisteten Betrag niemals in bar ausgezahlt, sondern kann sich den Betrag stets nur entweder auf den Preis einer anderen Ware oder Dienstleistung anrechnen lassen oder einen Gutschein der Akzeptanzstelle in derselben Höhe erhalten.
Nutzungsbedingungen vom 20.09.2021
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu uns und unserem Datenschutzbeauftragten. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogen Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Ihrer Nutzung der Karte sowie Ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
SmartRegion GmbH
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Telefon: +49 3925 99 0
Fax: +49 3925 99 12090
Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?
brigit.neufert@salzlandsparkasse.de
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten die Informationen über Ihre Zahlungsvorgänge, Ihre Kartennummer und etwaige Nachrichten, die Sie an unseren Kundendienst richten. Soweit Ihr Arbeitgeber Ihnen Lohnersatzleistungen zahlt, ordnen wir diese Zahlungen mittels einer von Ihrem Arbeitgeber intern vergebenen Personalnummer der Karte zu. Im Regelfall führen wir diese Daten nicht auf Sie als Person zurück und ermitteln insbesondere auch nicht Ihren Namen oder Ihre Adresse, sondern verarbeiten diese ausschließlich pseudonymisiert. Nur wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder in anderer Weise rechtswidrig handeln, werden wir den Inhaber einer Karte namentlich identifizieren, um dieser Person die Zahlungsvorgänge zuzuordnen.
Wie verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um
Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Nur wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder in anderer Weise rechtswidrig handeln, werden wir den Inhaber einer Karte namentlich identifizieren, um dieser Person die Zahlungsvorgänge zuzuordnen. Die Rechtgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Wir verfolgen damit unsere berechtigten Interessen, unsere Rechtsansprüche durchzusetzen bzw. uns gegen Ansprüche zu verteidigen.
Zu anderen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten nicht. Das heißt insbesondere werten wir Ihre Daten über die Zahlungsvorgänge nicht zum Zwecke des Profiling aus oder übermitteln diese Daten an Dritte, die diese Daten zu eigenen Zwecken verarbeiten. Insbesondere übermitteln wir auch Ihrem Arbeitgeber keine Informationen über die von Ihnen vorgenommenen Zahlungsvorgänge.
Sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet und welche Folgen hätte die Nichtbereitstellung?
Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns Ihre Daten bereitzustellen. Die Bereitstellung ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Wenn Sie uns die Daten nicht bereitstellen, können Sie die Salzlandkarte allerdings nicht nutzen.
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Wir nehmen auf Grundlage Ihrer personenbezogenen Daten keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO vor.
Übermitteln wir Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums?
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nicht in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (sog. Drittländer).
Wie lange speichern wir personenbezogene Daten?
Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur solange wie es zur Erreichung der oben genannten Zwecke jeweils erforderlich ist. Je nach Art der Daten können gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, die eine Aufbewahrung erforderlich machen, auch wenn der eigentliche Verarbeitungszweck, für den wir die Daten erhoben haben, bereits erfüllt ist. Für handels- und steuerrechtlich relevante Unterlagen gelten typischerweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).
Welche Rechte haben Sie in Bezug auf die Verarbeitung?
Als betroffene Person haben Sie in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten außerdem folgende Rechte:
Außerdem haben Sie als betroffene Person das Recht auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Datenschutzinformation vom 20.09.2021