Auf einen Blick:
In Zeiten des Fachkräftemangels sind Mitarbeiterbindung und -motivation erneut in den Fokus der Personalarbeit gerückt. Ein gern genutztes Mittel hierfür sind Bonus- und Sonderzahlungen an Mitarbeiter*innen. Bis zu 50,- EUR monatlich pro Mitarbeiter*in sind hier steuerfreu möglich. Diese Zahlungen werden oft in Form von Gutscheinen ausgegeben – doch woher weiß man als Arbeitgeber*in, ob man mit dem Gutschein wirklich den persönlichen Geschmack des jeweiligen Mitarbeiters/der Mitarbeiterin trifft?
Das Mittel der Wahl sind oft Gutscheine großer, international operierender Konzerne, die zwar mit einem breiten Angebot überzeugen, jedoch gleichzeitig eine starke Konkurrenz zu lokalen Händlern darstellen und damit die regionale Wirtschaft schwächen.
Die Salzlandkarte löst dieses Problem. Dank der Vielzahl an Annahmestellen, vom Sportgeschäft über Restaurants bis hin zum Friseursalon, ist die Attraktivität und Nutzbarkeit unserer Gutscheinkarte für jede*n Ihrer Mitarbeiter*innen garantiert. Sie können Ihren Angestellten individuelle Boni zahlen und dabei gleichzeitig sicherstellen, dass das von Ihnen ausgegebene Geld in der Region bleibt und den im Salzlandkreis ansässigen Unternehmen zugutekommt.
Auf einen Blick:
Da Sie als Arbeitgeber im Salzlandkreis ein integraler Teil unseres regionalen Konzepts sind, zahlen Sie keine Gebühr für die Kartennutzung. Es entstehen Ihnen ausschließlich einmalige Anschaffungskosten, die pro bestellter Karte abgerechnet werden. Damit halten wir die Kosten für Sie deutlich geringer, als es bei vergleichbaren Systemen der Fall wäre. Wir arbeiten aus der Region, für die Region, und davon sollen auch unsere Partner profitieren.
Wenn Sie den Wunsch haben, die Rückseite der von Ihnen ausgegebenen Karten personalisieren zu lassen, ist das gegen eine einmalige Produktionsgebühr möglich. Ob Sie diesen Service in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Für die volle Funktionalität der Karten ist er nicht von Nöten.
Ja.
Die Salzlandkarte ist mit einem NFC-Chip ausgestattet. Das bedeutet, dass die Transaktionen ausschließlich zwischen dem Lesegerät der Akzeptanzstelle und der Karte durch Nahfeldkommunikation (NFC) stattfinden. Jede Karte ist mit einem zertifizierten Verfahren vor Hackerangriffen geschützt. Sie kann im Verlustfall gesperrt werden.
Nein.
Die Karten verursachen für Sie einmalig Anschaffungskosten. Danach können Sie sie nach Belieben nutzen und auf Wunsch jederzeit sperren oder abmelden. Das System ist zeitlich vollkommen flexibel, Minimallaufzeiten, Kündigungsfristen o.Ä. gibt es nicht.
Wenn Sie Ihre Karen bestellt haben, kommen sie nach 5-8 Werktagen per Post in Ihrem Unternehmen an.
Die von Ihnen bestellten Karten werden direkt an Ihr im Antragsformular angegebene Firmenadresse geliefert. Empfänger ist der gelistete Ansprechpartner.
Das Aufladen von Kartenguthaben erfolgt über das Arbeitgeberportal. Ihre Zugangsdaten für das Arbeitgeberportal erhalten Sie direkt nach Ihrer Anmeldung bei uns.
Im Arbeitgeberportal können Sie einfach einpflegen, welchem Ihrer Mitarbeiter Sie wieviel Geld auf der Salzlandkarte zur Verfügung stellen wollen.
Sobald wir die entsprechende Zahlung von Ihnen erhalten haben, verteilen wir das Geld als Guthaben auf die Karten Ihrer Mitarbeiter.
Im Portal haben SIe die Möglichkeit verschiedene Auswertungen zu erstellen und diese zu exportieren.
Die Salzlandkarte ist eine personalisierte Geldkarte, weshalb der Mitarbeiter sie auch nach dem Verlassen Ihres Unternehmens behält. Jedoch können Sie die Kartennummer des betroffenen Mitarbeiters über das Onlineportal aus Ihrer Ladedatei entfernen und sie nicht weiter mit Geld beladen.
Im Arbeitgeberportal ist ein Bestellformular für Sie hinterlegt. Hier können Sie bei Bedarf einfach neue Salzlandkarten bestellen. Da wir ohne Mindestbestellmengen arbeiten, können auch einzelne Karten so einfach nachgeordert werden.
Da wir selbst keine personenbezogenen Daten von Kartennutzern hinterlegen, können Sie die Kartennummer Ihrer neuen Karten einfach selbst Ihren neuen Mitarbeitern zuordnen und mit individuellen Guthaben versehen.
Wir sind ein Unternehmen mit Beteiligung der Salzlandsparkasse. Alle Guthabenüberweisungen werden auf einem Treuhandkonto in unserem Haus, der Salzlandsparkasse, verwaltet.
Ja.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten monatlich bis zu 50,- EUR steuerfreier Sachbezüge zur Verfügung stellen können. Unter diese Regelung fallen auch Aufladungen der Salzlandkarte in dieser Höhe.
Auch Bonuszahlungen können als Aufladungen der Salzlandkarte erfolgen. Diese werden steuerlich unverändert behandelt.
Ja.
Für die Salzlandkarte bieten wir vier verschiedene Möglichkeiten an, das Kartendesign nach Ihren Wünschen zu gestalten: